Durch die Schweizerische – Invalidenversicherung erhalten Ärzte und Therapeuten auch eine NIF-Nummer zugeteilt, die die Zahlungsabwicklung mit die Kasse vereinfachen soll.
Zur Vereinfachung sollten Sie in Ihren Rechnungen an die IV, die Ihnen zugeteilte NIF-Nummer angeben. Mit dieser werden bei der Kasse Ihre Zahlungsangaben verknüpft (Konto etc.).
- Die NIF Nr. wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle, 1211 Genf 28, erstellt!
- Bei der ersten Zahlung wird Ihnen eine NIF-Nr. zugeteilt, d.h. es ist eine reine Auszahlungsnummer. Mit dieser Nummer wird die Auszahlungsstelle, die Kontonummer der Ärzte registriert. Die NIF-Nr. wird in der Folge nicht mehr geändert.
- Man kann sich diese aber auch zustellen lassen!
- NIF =Numéro d‘Identification Fournisseur
In ChirWin und PhysWin kann diese Nummer ab der Version 10,0 festgehalten und aufgedruckt werden.
Edit 6/2014
Neu erhalten Sie alle Informationen zur NIF hier >>>