Auf die Schlussgerade und ab ins Ziel. Oder ist die physioswiss auf den falschen Weg geraten, wie dies aspi schreibt? (Stand 15. Mai 2014)
*) Per sofort und rückwirkend auf 1. April diesen Jahres kann in jedem Kanton der Schweiz mit plus 8 Rappen*** mehr abgerechnet werden.
Es war ein langer und zeitraubender Kampf um die faire Entlohnung der Schweizer PhysiotherapeutInnen für ihre erbrachten Leistungen. Die physioswiss blieb auf diesem Kampf stur und auch ihre Mitglieder mussten sich dieser Aufgabe stellen. Nun haben alle Mitglieder die offizielle Bestätigung erhalten:
*) Alle Mitglieder, welche dem Vertrag beigetreten sind und eine Bestätigung unsererseits erhalten haben, können bei den Krankenkassen der Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse mit plus acht Rappen abrechnen.
Vorhergegangen war im April/Mai die Zustimmung von mind. 80% der Mitglieder.
*) In der Einigung zwischen physioswiss und tarifsuisse gab es die Auflage, dass mindestens 80 % aller selbständig erwerbenden PhysiotherapeutInnen sich dem neuen Vertrag anschliessen. Dieses Quorum wurde in allen Kantonen schon anfangs Mai erreicht.
*** Es wäre alles so schön, wenn es da nicht wieder einige (42%) Ausnahmen gäbe. Nicht (oder noch nicht) unterzeichnet haben den neuen Vertrag die Krankenkasse CSS sowie die Einkaufsgemeinschaft Helsana, Sanitas und KPT. Sie vertreten 42% aller in der Schweiz Versicherten Personen. Hier bleibt der Weg über das Festsetzungsverfahren sowie die Prozesse vor Bundesverwaltungsgericht. Die physioswiss wird ihre Mitglieder informieren.
Ein wichtiger Punkt in dieser Vereinbarung ist, die Rechnungen müssen an den Patienten gesandt werden und nicht mehr an die Kassen direkt. Dies kann das Inkasso-Risiko erhöhen.
Unser Programm PhysWin und PhysTermin haben die neuen Anforderungen integriert (lesen Sie dazu unseren Beitrag >>>).
Wir gratulieren der physioswiss für ihren Erfolg den sie für ihre Mitglieder, also auch für Dich, erzielt haben.
PhysiotherapeutInnen die sich der aspi hingegeben haben, müssen ihren Vertrag per 31.12.2014 kündigen, müssen aber bis zum Vertragsende mit den Bedingungen der aspi abrechnen. PhysiotherapeutInnen die sich keiner Organisation angeschlossen haben sowie TP in Spitälern müssen den gültigen kantonalen Tarif benutzen.
Die ASPI warnt ihre Mitglieder vor dem neuen Vertrag der traifsuisse mit der physioswiss >>> und unterstellt der physioswiss sogar falsch oder ungenau zu berichten. Weiter schlägt sie den physioswiss Mitgliedern vor, 4 Rappen der mehr verlangten 8 Rappen zurückzustellen um eventuelle Rückforderungen der Kassen begleichen zu können. Sie erinnern an den alten Fall des Kanton Freiburg (2000). Aber auch den ASPI Vertrag haben noch nicht alle Versicherer unterzeichnet. Sie haben fast die gleichen Probleme.
Bei Unfall/ IV und Militär Versicherer ändert sich nichts und es gilt weiterhin der Taxpunktwert 1.0
*) Originaltexte aus dem E-Mail der physioswiss vom 15.5.2014
Informativ:
Bei der Physiotherapie besteht ein gesamtschweizerischer Tarifvertrag. In diesem sind die 12 wichtigsten Position (7xxx) untergebracht. Jede Position hat ihren eigenen TaxPunktWert (TPW) bzw. eine Sitzungspauschale. Diese(r) ist in der ganzen Schweiz, ob Krankheit oder Unfall gleich.
Kantonal geregelt ist hingegen der Multiplikator. Je nach Kanton ist/war dieser bei 0.86 bis 1.03. Die physioswiss hat sich dafür eingesetzt dass dieser Multiplikator (kantonaler Taxpunktwert) für alle Mitglieder erhöht wird. Bei den nun erreichten + 8 Rp bedeutet dies eine Erhöhung des Einkommens von 7,6 bis 9.3% . Da der kantonale Wert um 8 Rappen erhöht wird, erhalten Kantone die bisher einen tiefen Wert hatten, prozentual mehr für Ihre Leistungen:
Am Beispiel von Graubünden bisher 0.86 ändern sich die Sitzungspauschalen folgendermassen (+ 9,3%).
Beispiel bei bisher 0.86 | bisher 0.86 | Neu 0.94 | ||||
Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie | 7301 | 48 | 41.28 | 45.12 | 48.00 | 3.84 |
Sitzungspauschale für aufwändige Physiotherapie | 7311 | 77 | 66.22 | 72.38 | 77.00 | 6.16 |
Sitzungspauschale für manuelle Lymphdrainage | 7312 | 77 | 66.22 | 72.38 | 77.00 | 6.16 |
Sitzungspauschale für Hippotherapie | 7313 | 77 | 66.22 | 72.38 | 77.00 | 6.16 |
Sitzungspauschale für Elektro- und Thermotherapie/Instruktion bei Gerätevermietung | 7320 | 10 | 8.60 | 9.40 | 10.00 | 0.80 |
Sitzungspauschale für Gruppentherapie | 7330 | 25 | 21.50 | 23.50 | 25.00 | 2.00 |
Sitzungspauschale für medizinische Trainingstherapie (MTT) | 7340 | 22 | 18.92 | 20.68 | 22.00 | 1.76 |
Zuschlagsposition für die erste Behandlung eines Patienten | 7350 | 24 | 20.64 | 22.56 | 24.00 | 1.92 |
Zuschlagsposition für die Behandlung chronisch behinderter Kinder | 7351 | 30 | 25.80 | 28.20 | 30.00 | 2.40 |
Zuschlagsposition für die Benutzung des Gehbads/Schwimmbads | 7352 | 19 | 16.34 | 17.86 | 19.00 | 1.52 |
Zuschlagsposition für die Benutzung der Infrastruktur bei Hippotherapie | 7353 | 67 | 57.62 | 62.98 | 67.00 | 5.36 |
Pauschale für die Weg-Zeitentschädigung | 7354 | 34 | 29.24 | 31.96 | 34.00 | 2.72 |
Beispiel Kanton Zürich bisher 1.03 (+7,6%)
Beispiel bei bisher 1.03 | – | – | Alt 1.03 | Neu 1.11 | Unfall | |
Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie | 7301 | 48 | 49.44 | 53.28 | 48.00 | 3.84 |
Sitzungspauschale für aufwändige Physiotherapie | 7311 | 77 | 79.31 | 85.47 | 77.00 | 6.16 |
Sitzungspauschale für manuelle Lymphdrainage | 7312 | 77 | 79.31 | 85.47 | 77.00 | 6.16 |
Sitzungspauschale für Hippotherapie | 7313 | 77 | 79.31 | 85.47 | 77.00 | 6.16 |
Sitzungspauschale für Elektro- und Thermotherapie/Instruktion bei Gerätevermietung | 7320 | 10 | 10.30 | 11.10 | 10.00 | 0.80 |
Sitzungspauschale für Gruppentherapie | 7330 | 25 | 25.75 | 27.75 | 25.00 | 2.00 |
Sitzungspauschale für medizinische Trainingstherapie (MTT) | 7340 | 22 | 22.66 | 24.42 | 22.00 | 1.76 |
Zuschlagsposition für die erste Behandlung eines Patienten | 7350 | 24 | 24.72 | 26.64 | 24.00 | 1.92 |
Zuschlagsposition für die Behandlung chronisch behinderter Kinder | 7351 | 30 | 30.90 | 33.30 | 30.00 | 2.40 |
Zuschlagsposition für die Benutzung des Gehbads/Schwimmbads | 7352 | 19 | 19.57 | 21.09 | 19.00 | 1.52 |
Zuschlagsposition für die Benutzung der Infrastruktur bei Hippotherapie | 7353 | 67 | 69.01 | 74.37 | 67.00 | 5.36 |
Pauschale für die Weg-Zeitentschädigung | 7354 | 34 | 35.02 | 37.74 | 34.00 | 2.72 |
Das kantonale Gefälle ist so kleiner geworden.
Bei CSS und Helsana sind untergebracht
CSS | ARCOSANA |
CSS | AUXILIA |
CSS | CSS Versicherung |
CSS | INTRAS |
CSS | Sanagate AG |
Helsana | AEROSANA |
Helsana | AVANEX |
Helsana | HELSANA |
Helsana | maxi.ch Versicherungen AG |
Helsana | PROGRÈS |
Helsana | SANSAN |
Dies wären nach eigenen Angaben rund 42% aller versicherten Personen in der Schweiz-